Allgemeine Geschäftsbedingungen

11teamsports Academy 

vertreten durch

DR Events and Marketing
David Reich
Oschatzer Str.
04299 Leipzig

- nachfolgend Anbieter genannt -

1. Geltungsbereich

(1) Die, auf den Seiten des Anbieters, angebotenen Leistungen im Rahmen der Planung und Durchführung von Fußball-Camps erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Verträge werden ausschließlich mit volljährigen Vertragspartnern geschlossen.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.

2. Vertragsabschluss

(1) Die Website des Anbieters im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden auf Vertragsschluss dar. Durch das Absenden der Bestellung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Durch die automatisierte Zusendung der Unterlagen, nimmt der Anbieter die verbindliche Bestellung an.

(2) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(3) Die Anmeldung kann über das Online-Formular, telefonisch oder schriftlich durch Zusendung/Abgabe von offiziellen Anmeldeformularen vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit-aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. 

(4) Der Anbieter wird den Kunden über eine Ablehnung etwa wegen Erreichens der maximalen Teilnehmerzahl per E-Mail informieren.

(5) Anmeldeschluss für die Camps ist immer 14 Tage vor dem 1. Camp-Tag.

3. Zahlung und Verzug

(1) Das Teilnahmeentgelt ist, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, unbar und vollständig vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters dargestellten Preise.

(2) Das Recht zur Teilnahme an den Camps des Anbieters steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

(3) Nach Erhalt der Bestätigung seitens des Anbieters ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung auf das Konto des Veranstalters fällig. Erfolgt der Zahlungseingang nicht binnen dieser Frist, behält sich der Veranstalter vor, die Anmeldung zu stornieren. Sollte der Anmeldezeitpunkt innerhalb der letzten 2 Wochen vor Camp-Beginn liegen, so ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen per Überweisung entrichten.

(4) Bei nicht erfolgter Teilnahme, egal ob vorherige Angabe zur Stornierung oder No Show (Nicht-Erscheinen ohne Information) am Camp, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des Rechnungsbetrages. Noch nicht beglichene Forderungen bleiben weiterhin bestehen. Im Falle eines Nicht-Erscheines (ohne vorherige Information bis spätestens 24h vor Beginn) wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00€ vom Veranstalter in Rechnung gestellt. Unabhängig davon ob der Teilnahmebetrag bereits beglichen wurde oder nicht.

(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

4. Widerrufsrecht

Nach § 312 g Abs.2 Nr. 10 BGB besteht kein Widerrufrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.


5. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten, Plakaten und den Internetdarstellungen.

6. Storno und Krankheit

(1) Eine kostenfreie Stornierung vor Camp-Beginn ist nach Vertragsschluss / Absendung der Anmeldung (Eingang beim Anbieter) nicht möglich. Bei nicht erfolgter Teilnahme am Camp hat der Kunde, keinen Anspruch auf Erstattung des Rechnungsbetrages. Noch nicht beglichene Forderungen bleiben weiterhin bestehen.

(2) Im Krankheitsfall des Teilnehmers kann der Kunde vor Camp-Beginn in Schriftform vom Vertrag zurücktreten, wenn bei Anmeldung ein Rücktrittschutz abgeschlossen wurde und ein ärztliches Attest am ersten Camp-Tag  vorgelegt wird. Individualisierte Trikots (Trikots mit Beflockung) werden im Falle des Rücktrittes anteilig mit der Gutschrift verrechnet, sofern das Trikot bereits produziert (beflockt) wurde. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Camps wird das Teilnahmeentgelt nicht anteilig erstattet.

7. Rücktritt / Kündigung / Änderungsvorbehalt

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

(1) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung Personal, höhere Gewalt) abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber kurzfristig und schriftlich benachrichtigt.

(2) Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf Rechnungs-Betrag.


(3) Bis 7 Tage vor einem Fußballcamp
Wird ein Fußballcamp mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 15 (Fußballcamps) abgesagt, wird dem Kunden umgehend eine Ersatzveranstaltung angeboten, die in einer zumutbaren Entfernung von maximal 40km liegen darf. Sollte diese nicht angenommen werden, bekommt der Kunde sein Geld zurückerstattet. Sollte ein weiteres Camp im gleichen Zeitraum (+/- 1 Tag), innerhalb einer Entfernung von 15 Kilometern zum ursprünglichen Austragungsort stattfinden, so muss der Vertragspartner einer Umbuchung auf das Zweitcamp zustimmen.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Camp-Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.

(6) Durch den Nicht-Einsatz von technischen Trainingsmitteln besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für den hiermit im Zusammenhang stehenden Ausfall. 

(7) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

8. Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer ist während des Camps verpflichtet, Anweisungen der Mitarbeiter des Anbieters Folge zu leisten und die Camp-Regeln zu befolgen. Werden diese Anweisungen schuldhaft nicht befolgt und ist dadurch die Gefährdung der Sicherheit von Teilnehmern oder die ernsthafte Störung des reibungslosen Ablaufs des Camps zu befürchten, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

(2) Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Der Teilnehmer ist bei ausgesprochenem Ausschluss unverzüglich vom Erziehungsberechtigten abzuholen.

9. Haftung

- Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

- die gewissenhafte Vorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
- Überwachung der für den Anbieter tätigen Personen

(2) Vom Leistungsumfang nicht mit umfasst, ist eine Verwahrungspflicht der Bekleidung, Ausrüstung, Wertsachen und sonstiger persönlicher Gegenstände der Teilnehmer. Der Ausrichter übernimmt insoweit keine Haftung bei Diebstahl und/oder Beschädigung.
Für wetter- oder sonstig bedingte Ausfälle der angebotenen Leistungen übernimmt der Ausrichter keine Haftung.

(3) Die vertragliche Haftung des Anbieters ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Ausrichter herbeigeführt wird. Der Ausrichter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, soweit diese als Fremdleistungen gekennzeichnet worden oder erkennbar sind.

(4) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften der Anbieter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht.

(5) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für, vom Teilnehmer zu verantwortende, Ausfälle von Trainingsstunden. Der Anbieter übernimmt ebenso keine Haftung für im Lehrgang auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen bei der Durchführung der Camps.


10. Gesundheitszustand des Teilnehmers

(1) Die Teilnehmer müssen kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Voraussetzung für eine Teilnahme ist zudem, dass der Teilnehmer sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet und über eine zum Zeitpunkt des Lehrgangs aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt.

(2) Medikamenteneinnahmen und relevante Allergien des Teilnehmers sind dem Anbieter schriftlich mitzuteilen.

(3) Bei geringen Verletzungen des Teilnehmers, die während des Lehrgangs entstehen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Betreuern des Anbieters versorgt wird.

(4) Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde den Anbieter, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet diese zu übernehmen. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während der Veranstaltung sind unverzüglich anzuzeigen.

11. Versicherungen

(1) Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Dies gilt auch für nicht angemeldete Teilnehmer des Camps wie z.B. Eltern zur Eltern-Kids-WM bei Fußball-Camps. Die Teilnahme am gesamten Camp erfolgt auf eigene Gefahr ohne besonderen Versicherungsschutz durch den Veranstalter. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

(2) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer der Veranstaltung verursacht wurden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch die Haftpflichtversicherung der Eltern abzusichern. Das teilnehmende Kind ist gesund und sportlich voll belastbar. Es nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und andere gesundheitliche Probleme sind vor Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter mitzuteilen. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

12. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während der Veranstaltung sind unverzüglich anzuzeigen.

13. Bekleidung / Bestellte Ware / Pakete

Die bestellte Ware/Bekleidung ist beim Versand, bzw. bei der Übergabe an den Teilnehmer im einwandfreien Zustand und nach den Angaben in der Bestellung des Teilnehmers geliefert worden. Reklamationen nach dem erstmaligen Tragen oder Benutzen sind ausgeschlossen. Daher sind diese übergebenen Sachen sofort nach Erhalt vom Teilnehmer zu überprüfen.

14. Foto und Filmrechte und Weitergabe persönlicher Daten

Der Kunde, Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigter willigen ein, dass während des Camps aufgenommene Bild- und/oder Videoaufnahmen des Teilnehmers ohne vollständige Namenszuordnung im Rahmen von Werbe- und anderen PR-Maßnahmen der veröffentlicht werden dürfen. Insbesondere wird das Einstellen der Bilder auf den Internetseiten des Anbieters sowie das Einstellen von Lehrgangs-Videos gestattet.

15. Datenschutz

(1) Der Anbieter behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der eigenen Datenschutzgrundsätze. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Durchführung und Abwicklung des Vertrages.

(2) Der Kunde, der Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigter erklären sich damit einverstanden, dass die Kontaktdaten des Kunden oder Teilnehmers für eine Adressenliste verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe der Adressdaten an Dritte erfolgt nicht.

16. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Erweist sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


Leipzig, 27.04.2020

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